Freibad Warthausen

Förderverein: Hauptversammlung am 18. April 2023

Förderverein Freibad Warthausen e.V.
Jahreshauptversammlung, Dienstag, 18.04.2023, 20:00 Uhr
Im Feuerwehrhaus Warthausen

Tagesordnung

  • Begrüßung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Bericht Vorstand/Kassier
  • Bericht Kassenprüfung
  • Entlastung Vorstandschaft
  • Abstimmung Satzungsneufassung
  • Aufnahme neuer Mitglieder
  • Wahlen
  • Verschiedenes

Auszug aus der neuen Vereinssatzung zum Vereinszweck

  1. Der Verein hat den Zweck, das örtliche Freibad Warthausen in ideeller und finanzieller Weise, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege zu unterstützen und den dauerhaften Erhalt des Freibades für den Badebetrieb zu unterstützen.
  2. Daneben kann der Verein den vorgenannten Zweck auch selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch die Aktivitäten der Mitglieder. Diese Aktivitäten erstrecken sich auf die Ausführung der verschiedenen handwerklichen Tätigkeiten zur Bestandserhaltung und Verschönerung des Freibades.
  3. Für die Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke werden geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Sponsoring und sonstige Zuwendungen beschafft. Auch besteht die Möglichkeit die Mittel aus eigenen Veranstaltungen zu beschaffen.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabeordnung des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist politisch und konfessionell neutral.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.

Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme, damit wir den Verein aus seinem Dornröschenschlaf erwecken können.
Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung der Gemeinnützigkeit, damit der Verein das Recht erhält, Spenden anzunehmen und quittieren.